| PNN: Matrosenstation: Stadtparlament entscheidet Kongsnaes-Konflikt |
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PNN Artikel vom 28. September 2011
CDU, FDP und Grüne halten an Bebauungsplan-Beschluss fest – damit wären Pläne des Investors Linckersdorff zunächst gestoppt. Berliner Vorstadt - Im seit Monaten erbittert geführten Konflikt um die zum Welterbe gehörende Matrosenstation Kongsnaes vis á vis der Glienicker Brücke will die Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch endgültig Farbe bekennen: Bekräftigt das Stadtparlament sein Votum für einen Bebauungsplan für das Ufer-Areal, wäre das Vorhaben von Investor Michael Linckersdorff zunächst gestoppt. Die Stadt könnte dann die von Linckersdorff beantragten Baugenehmigungen für den Wiederaufbau der Ventehalle als Restaurant mit 122 Plätzen, den Neubau eines Funktionsgebäudes und für eine Hafenanlage nicht erteilen. Gegen die Pläne gibt es vehementen Protest der Anwohner; sie werfen Linckersdorff vor, das Welterbe zu kommerzialisieren und damit zu gefährden. Der Investor weist dies zurück. Das Gegenteil sei der Fall: Er vervollständige das Welterbe wieder. FDP, CDU und Grüne im Stadtparlament halten allerdings an ihrer Forderung, einen Bebauungsplan für das Areal an der Schwanenallee aufzustellen, fest. Die Grünen und die CDU setzen sich außerdem für eine Veränderungssperre ein, die zunächst bis zu zwei Jahre gelten kann. Die CDU-Kreisvorsitzende Katherina Reiche sagte, nach wie vor könnten „Zweifel an einer möglichen Überdimensionierung“ des Vorhabens von Linckersdorff nicht ausgeräumt werden. Nur ein Bebauungsplan könne die Vorhaben transparent machen. Einen entsprechenden Beschluss habe die CDU-Fraktion gefasst. Auch, so Fraktionschef Michael Schröder, um die „bislang fehlenden“ Verkehrs- und Lärmkonzepte zu sichern. Schröder sieht das Stadtparlament in einer Zwickmühle, die durch Verschulden der Verwaltung eingetreten sei: „Wir als Stadtverordnete sollen jetzt entscheiden, ob bei einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Investor Schadensersatz gegenüber der Stadt geltend macht – oder ob bei Erteilung einer Baugenehmigung ohne Bebauungsplan Anwohner Schadenersatz fordern.“ Aber dafür, so Schröder, „geben wir uns nicht her“. Ursache sei, dass die Stadt mit Linckersdorff einen Kaufvertrag gemacht habe, der ihn verpflichte, die Ventehalle aufzubauen, gleichzeitig aber nicht das erforderliche Baurecht geschaffen habe. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte Anfang des Jahres nach Klage der Anwohner gegen die bereits erteilten Baugenehmigungen diese in einem „Hinweis-Beschluss“ für eindeutig rechtswidrig erklärt; die Stadt zog sie zurück und übernahm die Verantwortung. Für den Berliner Verwaltungsrechtler Reiner Geulen, der die Anwohner vertritt, belegen auch die neu gestellten Bauanträge des Investors, dass dieser eine Großgastronomie plane. Sollte die Stadt dies genehmigen, würden die Anwohner bei Gericht einen Antrag auf Baustopp stellen. Überdies bestehe eine „Planungspflicht“ für das Areal; ohne Bebauungsplan gehe nichts, so Geulen. Der Jurist wertet überdies die Beanstandung des jüngsten Stadtverordnetenbeschlusses durch den Oberbürgermeister als „rechtswidrig“. Jakobs habe „keinen ernsthaften Grund“ dafür genannt. In einem allerdings sind sich die Parteien und auch die Anwohner einig: Niemand wolle einen Wiederaufbau der Ventehalle verhindern. Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Potsdamer Neueste Nachrichten |