Das Integrationskonzept 2016-2020 der Landeshauptstadt Potsdam „EINE Stadt für ALLE“ wird am 3. Mai 2017 als Beschlussvorlage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Dazu erklärt der Potsdamer CDU Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete, Steeven Bretz:
„Potsdamer Integrationskonzept sollte fördern, aber auch fordern!
Das Integrationskonzept 2016 – 2020“ der Landeshauptstadt Potsdam legt die Ausrichtung der Integrationsarbeit für die nächsten vier Jahre fest. Zu Recht heißt es darin: „Die Integration von Zuwandernden muss bei der Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung von Stadt- und Stadtentwicklungskonzepten einen hohen Stellenwert haben.“
Daher ist die Frage, wie der Integrationsprozess in Potsdam weiterhin aussehen soll, von großer Bedeutung für den Erfolg der Integration von Zuwanderern in unsere Stadt. In der vorliegenden Zusammenfassung und Darstellung der Schwerpunkte des Integrationskonzeptes 2016 – 2020 sind die Leitlinien des Konzeptes allerdings einseitig formuliert. Es besagt im Kern, die Förderung auf allen Gebieten zu verstärken. Jegliche Verpflichtungen für Zuwanderer sind hingegen in diesem Konzept ausgespart. Der Gedanke des Forderns wird nicht aufgegriffen.
Viele Flüchtlinge nutzen ihre Chance in unserem Land. Sie lernen unsere Sprache, machen eine Ausbildung und ergreifen einen Beruf. Es gibt jedoch auch eine andere Realität. Menschen, die ohne Einbindung in unsere Gesellschaft leben, kein Deutsch sprechen oder es nicht wollen.
Lediglich an einer Stelle des vorliegenden 90 Seiten umfassenden Integrationskonzeptes 2016 – 2020 heißt es im Kapitel „Integration in den Arbeitsmarkt“ dazu vage:
„(…) 7. Mit Sanktionsmöglichkeiten und deren Folgen auseinandersetzen. In Potsdam werden Geflüchtete leben, deren Leistungsansprüche gekürzt worden sind, denn es besteht die Sanktionsmöglichkeit bei Nichtantritt oder Abbruch einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme oder eines Integrationskurse. In einer geeigneten Arbeitsgruppe sollen zur Einschätzung der Reaktion der von Leistungskürzung Betroffenen sowie zum Umgang mit diesen Personengruppen und deren Reaktionen in diesen Lebenssituation auseinandergesetzt und aus den Erkenntnissen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.“
Das von der Potsdamer Migrations- und Integrationsbeauftragten erstellte Integrationsmonitoring 2016 benennt die zahlreichen Handlungsbedarfe klar. Ausländische Kinder gehen weniger in den Kindergarten, schaffen weniger Schul- und Ausbildungsabschlüsse als Deutsche, ihre Erwerbsquote ist niedriger etc. Ein besonderes Problemfeld: Die Erlernung der deutschen Sprache ist sehr defizitär. Zu diesen Tatsachen brauchen wir eine klare Haltung.
Eine Anleitung bietet hierfür das Integrationsgesetz des Bundestages vom 31. Juli 2016. Dieses beschreibt neben mehr Angeboten an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten auch die Pflichten Asylsuchender. Der Leitgedanke des Bundesgesetzes ist Fördern und Fordern. Diesen Ansatz unterstützen wir ausdrücklich. Das Gesetz sieht staatliche Maßnahmen zur Förderung der Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt vor. Zugleich fordert es Eigeninitiative ein. Die Sprachvermittlung ist das Fundament für eine erfolgreiche Integration. Daher hat die Bundesregierung die Mittel für Sprach- und Integrationskurse erhöht. Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, werden Leistungen gekürzt.
Wir erwarten deshalb, dass sich die Landeshauptstadt Potsdam mit ihrem Integrationskonzept am Bundesgesetz mit dem Prinzip „Fördern und Fordern“ orientiert.“